Ab dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit nicht mehr optional. Nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen private Unternehmen in Deutschland und in der gesamten EU sicherstellen, dass ihre digitalen Dienste und Produkte barrierefrei sind.
Die Barrierefreiheitsvorgaben gelten grundsätzlich für alle Unternehmen, die digitale Benutzeroberflächen bereitstellen – mit wenigen, klar definierten Ausnahmen.
Ab dem Compliance-Stichtag müssen alle öffentlich zugänglichen digitalen Systeme den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Mit der seit Juli 2025 aktiven Überwachung ist die Durchsetzung real:
Über Bußgelder hinaus: Barrierefreiheitslücken signalisieren sowohl Nutzern als auch KI-gesteuerten Suchsystemen niedrige Qualität. Ergebnis = beschädigter Ruf + schwächere Platzierungen.
Die Ära der Empfehlungen ist vorbei. Seit Mitte 2025 sehen sich Unternehmen aktiver Durchsetzung und Haftung gegenüber.
Barrierefreiheit ist nicht länger ein „Compliance-Kästchen“ – sie ist die Grundlage moderner digitaler Wettbewerbsfähigkeit.