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Rechtlicher Rahmen der digitalen Barrierefreiheit (Deutschland & EU)

Rechtliche Analyse Ihrer Website – geprüft von IT-Rechtsexperten

Basispaket – für Onlineshops & B2B-Websites

450
00 *
einmalig
  • Onlineshops mit Bezahlfunktion (B2C)
  • Reine B2B-Webseiten
  • Öffentliche Stellen (Behörden, Kommunen etc.

Fortgeschrittene Analyse – für
Buchungsseiten

750
00 *
einmalig
  • Rechtliche Prüfung und schriftliches Ergebnis zur Barrierefreiheitspflicht
  • Webseiten mit Terminbuchung oder Anmeldung, aber ohne Online-Bezahlung (z. B. Arztpraxen, Dienstleister mit Offline-Abrechnung)

Umfassende Analyse – für Informationsseiten & NGOs

990
00 *
einmalig
  • Informationsseiten mit Angeboten, ohne Bezahlung oder Anmeldung Webseiten gemeinnütziger oder kirchlicher Träger
  •  

Ihr digitaler Technik-Check für bessere Performance & Ranking-Ergebnisse

Landingpage / kleine Website (5–8 Seiten)

119
00 *
einmalig
  •  

Mittelgroße Website (bis 20 Seiten)

165
00 *
einmalig
  •  

Online-Shop (E-Commerce)

268
00 *
einmalig
  •  
  • Technische Analyse aller Seitenelemente (Navigation, Buttons, Kontraste, Formulare, PDFs, Medien)
  • Vollständige Accessibility-Prüfung (WCAG 2.1 AA, EU-Richtlinien, BFSG ab 2025)
  • SEO-Synergie-Check (Ladezeiten, Semantik, Alt-Texte, interne Links, Headings)
  • Fehler- & Chancenreport (PDF) mit Handlungsempfehlungen
  • Individuelle Empfehlungen zu Tools & Plugins (CMS/Shop)
  • Screenreader-Simulation & Keyboard-Navigation-Test
  • Prioritätenliste: Quick Wins vs. langfristige Maßnahmen
  • Kurze Nachbesprechung per E-Mail

Digitale Barrierefreiheit ist längst keine freiwillige Option mehr und betrifft nicht nur den öffentlichen Bereich. Mit dem European Accessibility Act (EAA) aus 2019 wurde klar:

Der European Accessibility Act (Richtlinie EU 2019/882)

Mit dem EAA hat die Europäische Union einen Rahmen geschaffen, der allen Bürger:innen im Binnenmarkt gleiche digitale Zugänglichkeit garantieren soll – unabhängig von Behinderung, Alter oder Einschränkungen.

Was der EAA konkret verlangt:

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG –Deutschland & Österreich )

Österreich und Deutschland haben den EAA in nationales Recht umgesetzt. In Österreich betrifft das u. a. das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und flankierende Bestimmungen, in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Zitat aus dem deutschen Gesetz (§3 BFSG):

„Wirtschaftsakteure haben sicherzustellen, dass barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitgestellt werden – insbesondere solche mit digitaler Benutzeroberfläche.“

Betroffene Branchen & Systeme:

Deadline: 28. Juni 2025 → ab dann sind auch private Anbieter in Deutschland und Österreich  verpflichtet, barrierefreie digitale Angebote bereitzustellen.

Gesetzlicher Zeitstrahl – Von Empfehlung zur Pflicht

Wendepunkt:

Ab dem Jahr 2025 wird digitale Barrierefreiheit nicht mehr freiwillig sein – sie wird zum Marktstandard.
Unternehmen, die nicht handeln, riskieren rechtliche Konsequenzen, Imageschäden und Verluste im Suchmaschinenranking.

 Wendepunkt:

Ab 2025 ist digitale Barrierefreiheit nicht mehr freiwillig – sondern Standard im Markt.
Wer nicht handelt, riskiert Rechtsfolgen, Imageschäden und Ranking-Verluste.

Grundlagen der digitalen Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist kein „Design-Trend“, sondern eine technische und rechtliche Anforderung mit direktem Einfluss auf SEO, Nutzerfreundlichkeit und Compliance.

Die vier Prinzipien (POUR: Perceivable, Operable, Understandable, Robust)

WCAG 2.1 / 2.2 & EN 301 549 – Standards im Überblick

Praxisnahe Umsetzung in Projekten